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Die Rentenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsformen überhaupt. Jeder Arbeitnehmer und auch jeder Selbstständige, Freiberufler etc. muss während seiner Lebensarbeitszeit dafür sorgen, sich finanziell für den eigenen Altersruhestand abzusichern. Dies wird durch eine Rentenversicherung möglich gemacht.

Dabei muss man jedoch in Deutschland zwischen der gesetzlichen und einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder Arbeitnehmer automatisch über seinen Arbeitgeber versichert. Sie bildet eine der Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems und funktioniert nach dem so genannten Generationenvertrag. Dieser sieht vor, dass der aktuell arbeitende Teil der Bevölkerung durch die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge die momentan im Altersruhestand befindlichen Personen finanziert. Allerdings funktioniert dies nur so lange, wie sich das Verhältnis zwischen Rentnern und arbeitender Bevölkerung nicht gravierend ändert. Genau dieses Problem besteht jedoch seit einigen Jahren in Deutschland und wird sich in Zukunft noch deutlich verschärfen.

Experten raten aus diesen Gründen schon heute, sich keineswegs auf die staatliche Rente zu verlassen und daher zusätzlich durch eine private Rentenversicherung für den Altersruhestand vorzusorgen. Für Selbstständige und Freiberufler sollte eine private Altersvorsorge sowieso obligatorisch sein, da diese zwar die Möglichkeit haben, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterzuversichern, dies aber aufgrund der recht hohen Beiträge in Verbindung mit schlechten Leistungen in der Regel keinen Sinn macht.

Die private Rentenversicherung funktioniert dabei ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung. Im Lauf seines Arbeitslebens zahlt der Versicherte seine Beiträge in die Versicherung ein, bis der Zuteilungszeitpunkt erreicht ist. Nun kann die Versicherung ihre Leistungen in Form eines Einmalbetrags oder als monatliche Rente an den Versicherten auszahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Versicherte in seinem Vertrag ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat.