Sie sind hier:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Lebensversicherung

Rentenversicherung

Risikolebensversicherung

Riester Rente

Rürup Rente

Sterbegeldversicherung

Unfallversicherung

Allgemein:

Startseite

Impressum

Datenschutz

Es ist eine der schlimmsten Vorstellungen jedes arbeitenden Menschen: Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr weiter ausgeübt werden, und durch den damit einhergehenden Verdienstausfall ergeben sich in der Folge große finanzielle Probleme.

Vor solchen Folgen schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere für junge Menschen empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da ältere Arbeitnehmer oft noch durch die staatliche Invaliditätsvorsorge abgesichert sind. Diese erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit eine so genannte Invalidenrente, die es jedoch für Personen, welche nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr gibt.

Wer also den Schutz durch die staatliche Invaliditätsvorsorge nicht mehr genießt, der sollte unbedingt eine zusätzliche, private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Dies gilt insbesondere auch für Selbstständige und Freiberufler, bei denen schon eine eingeschränkte Berufsunfähigkeit schnell zum finanziellen Fiasko führen kann.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt diese Versicherung eine so genannte Berufsunfähigkeitsrente in monatlicher Form aus. Diese wird grundsätzlich für die gesamte restliche Lebensarbeitszeit, das heißt, bis zum Eintritt in den Altersruhestand, ausgezahlt. Allerdings kann sich dabei bei einigen älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen ein Problem ergeben, da die Renteneintrittsgrenze inzwischen deutlich nach oben verschoben wurde. Wer einen solchen älteren Vertrag besitzt, kann beispielsweise die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich bis zum 63. Lebensjahr beziehen, während er erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann. Die dadurch entstehende Lücke von vier Jahren müsste er also aus eigener Tasche finanzieren. Hierfür gibt es jedoch inzwischen spezielle Zusatzversicherungen, die solche Lücken abdecken.

Wichtig ist außerdem darauf zu achten, dass der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage keine abstrakte Verweisung mehr enthält. Damit ist eine spezielle Klausel gemeint, die besagt, dass der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit zunächst selbst dafür sorgen muss, einen anderen Beruf zu finden, in dem er trotz seines Handicaps noch arbeiten kann. Lediglich dann, wenn ein Arzt eine vollständige Berufsunfähigkeit für alle Berufe feststellt, wird die Versicherungsleistung ausgezahlt. Dies kann mitunter zu großen Problemen führen und sollte daher bereits im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden.