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In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten einer Unfallversicherung: Die gesetzliche sowie die private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt dabei einen Teil der allgemeinen Sozialversicherungen des Landes dar. Sie kommt für alle Folgen von Unfällen auf, die entweder am Arbeitsplatz selbst oder auf den Arbeitswegen geschehen.

Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer. Diese sind automatisch über ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wer dagegen selbstständig oder freiberuflich tätig ist, genießt einen solchen Versicherungsschutz nicht. Für diese Personen kommt der Abschluss einer privaten Unfallversicherung infrage. Allerdings muss hierbei darauf geachtet werden, ein spezielles Modell für Selbstständige und Freiberufler zu wählen, damit auch Unfälle, die zum Beispiel am häuslichen Arbeitsplatz entstehen, abgesichert sind.

Ein weiterer Bereich, in dem der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert ist, sind Freizeit- und Hobbyaktivitäten. Wer im privaten Umfeld einen Unfall erleidet, ist bezüglich der Folgen in der Regel lediglich durch seine Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Diese kommen jedoch nicht für alle eventuell entstehenden Folgen auf. Hier lohnt der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Sie gewährt ihre Leistungen z. B. dann, wenn ein Unfall im Rahmen von sportlichen Aktivitäten oder Hobbys passiert. Dabei muss der Versicherte allerdings darauf achten, dass bestimmte Sportarten sowie einige als gefährlich eingestufte Hobbys nicht automatisch in dieser Versicherung enthalten sind. Wer also beispielsweise in seiner Freizeit regelmäßig Fallschirmspringen geht, kann sich in der Regel nicht durch eine herkömmliche, private Unfallversicherung absichern. Für solche Sport- und Freizeitaktivitäten gibt es ganz spezielle Unfallversicherungen, die naturgemäß in ihren Beitragshöhen ein ganzes Stück teurer ausfallen als für den Durchschnittsverbraucher.