Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in Deutschland für alle Arbeitnehmer infrage, die unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Sie müssen sich in der Regel über ihre Krankenversicherung keinerlei Sorgen machen, da sie über ihren Arbeitgeber automatisch diesbezüglich versichert sind. Die entsprechenden Teilbeiträge werden dabei im Rahmen der Sozialversicherungsabgaben automatisch jeden Monat vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Dabei bemessen sich die Beiträge an der Höhe des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers. Hier wird ein fester Prozentsatz als Versicherungsbeitrag für die Krankenversicherung abgezogen, den sich dann der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer untereinander aufteilen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist der Umfang der Leistungen jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherten gleich. Dies wird nur dadurch möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf dem so genannten Solidaritätsprinzip basiert. Grundsätzliches Merkmal dieses Prinzips ist, dass die Mitgliedsbeiträge aller Versicherten wiederum die Leistungen, welche für jeden einzelnen Versicherten gewährt werden, finanzieren.
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die so genannte Familienversicherung. Hierbei muss sich nur ein Mitglied der Familie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, anschließend sind alle anderen Familienmitglieder (sofern sie nicht über eine eigene Arbeitsstelle mit entsprechendem Einkommen verfügen) kostenfrei mitversichert. Dadurch lässt sich gegenüber einer privaten Krankenversicherung mitunter sehr viel Geld sparen.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren deutlich nachgelassen haben. Zuzahlungen für Brillen, Zahnersatz, Medikamente und vieles mehr sind inzwischen zur Regel geworden. Wer vermeiden möchte, dass diese Kosten in Zukunft noch zunehmen, sollte durch den Abschluss von entsprechenden Zusatzversicherungen auf privater Basis vorsorgen.